Ja, der Besuch ist gegen Vorlage eines Ausweises und mit der Verpflichtung zum Tragen des Armbandes erlaubt. Der Zugang ist nur zu Fuß erlaubt. Die Anmeldung der täglichen Besuche ist von 10.00 bis 20.00 Uhr möglich aber Besucher dürfen nur bis 22.00 Uhr bleiben. Der Aufenthalt von Besuchern über einen Zeitraum von mehr als 1 (einer) Stunde hat die Zahlung des Besuchertarifs pro Person zur Folge.